Photovoltaikanlagen können grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung versichert werden, sofern sie auf einem Gebäude montiert sind. Doch gilt dies auch für Schäden durch Diebstahl, Tierbisse, Bedienungsfehler sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler? Und greift die private Haftpflichtversicherung auch dann, wenn einem Dritten ein Schaden durch die Photovoltaikanlage entsteht?