Wir greifen Thesen und Vorurteile gegenüber der bAV auf und entkräften sie.
THESE #1:
BAV IST VOLL KOMPLIZIERT!
Stimmt. Aber das lassen wir so natürlich nicht stehen. Die meisten Verträge zur betrieblichen Altersversorgung betreffen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und ihr Recht auf Entgeltumwandlung. Die allermeisten dieser Arbeitnehmer haben ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung, welche im Jahr 2024 einem Jahreseinkommen von maximal 62.100 Euro (monatlich 5.175 Euro) entspricht. Der bevorzugte und einfachste Durchführungsweg hier ist die Direktversicherung nach § 3 Nummer 63 EstG. Jetzt wird es deutlich überschaubarer und gar nicht mehr so kompliziert. Hier einige Einwände und Hindernisgründe, welche sich genau auf diese Arbeitnehmergruppe im Durchführungsweg Direktversicherung beziehen…
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