Mit Einführung des Rechts auf steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EstG im Jahr 2002 hat die betriebliche Altersversorgung eine neue Dynamik bekommen. Hier kommen jetzt immer mehr Verträge in die Auszahlung. Welche Abzüge auf die Rente sind zu berechnen?
Welche Fragen haben die zukünftigen Rentner und wie können Sie die Arbeitgeber bei den Aufgaben unterstützen? Und wie hilft dieses Wissen im Vertrieb?
Hier spielen Steuer, Sozialversicherung und auch die Lebenserwartung (gefühlte und tatsächliche) eine Rolle. Was wir dem Arbeitnehmer aber vorab immer empfehlen, ist eine Beratung bei einem Steuerberater, der die individuelle Situation einschätzen kann. Da können und dürfen nämlich weder wir noch Sie als Vermittler weiterhelfen…
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