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Praxisrelevante Highlights der PHÖNIX-Deckungskonzepte, die die Vergleicher nicht verraten – Hausratversicherung:

Haftungsminimierung durch Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit auch bei Verletzung von Obliegenheiten und/oder Sicherheitsvorschriften

Das Deckungskonzept max-Hausrat Premium verfügt über eine der fairsten Regelungen bei grob fahrlässigen Verletzungen von Obliegenheitspflichten und/oder Sicherheitsvorschriften bei der Schadenverursachung.

Im Gegensatz zu den meisten Tarifen am Markt verzichtet der Risikoträger MVK auch in diesen Fällen auf eine Quotelung oder Begrenzung der Leistung. Als Versicherungsnehmer kann man sehr schnell in eine Situation geraten, in der Obliegenheitspflichten oder Sicherheitsvorschriften ins Spiel kommen. Spätestens an diesem Punkt möchte weder der Makler mit seinem Kunden noch beide mit dem Versicherer darüber diskutieren müssen, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht generell gemeint war. Hier geht es im Schadenfall im Zweifel um die finanzielle Existenz des Kunden.

Schadenbeispiele:

  • Der Versicherungsnehmer (VN) sperrt die wasserführenden Anlagen nicht ab und beheizt die unbewohnte Dachgeschosswohnung nicht.
  • Der VN lässt die Wohnungseingangstür während eines Einkaufs von mehreren Stunden nur ins Schloss fallen und/oder lässt ein Fenster auf Kippstellung offen.
  • Der VN unterlässt die Mängelbeseitigung am Dach grob fahrlässig. Anschließend kommt es zu einem Sturmschaden.
  • Der VN verstößt gegen behördliche oder sonstige Sicherheitsvorschriften (z. B. fehlende Brandschutztür und Rauchmelder, unterlassene Wartung der Heizung, kurz zuvor abgebrannte Kaminasche wird im Hausmüll entsorgt, mit Propangrasbrenner wird Unkraut bekämpft usw.)

Rechtliche Regelung

Das Thema der Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung ist grundsätzlich in den VHB geregelt, dort heißt es in den Musterbedingungen des GDV:

„Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach B3.3.1 oder B3.3.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.“

max-Hausrat Premium im Wettbewerbsvergleich

Bei vielen Anbietern ist der Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit bei genauerem Hinsehen ziemlich eingeschränkt, die max-Hausrat Premium glänzt hier mit einem Verzicht ohne Wenn und Aber.

Veröffentlicht am 06.08.2024