Warum es wichtig ist, die Versicherungslücke beim Vollkaskoschutz zu schließen
Die Ausgangssituation bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen hat sich 2016 geändert, denn das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) hat damals entschieden, dass ein Versicherungsvermittler einen Verbraucher auch über die Fahrerschutzversicherung aufklären muss, wenn dieser eine umfassende
Beratung wünscht – andernfalls liegt ein Beratungsfehler vor. Darauf hat das OLG Zweibrücken mit einem Urteil vom 27.10.2016 bestanden (Aktenzeichen: 1 W 4/16).
Was ist eine Fahrerschutzversicherung?
Eine Fahrerschutzversicherung versteht sich als Vollkaskoversicherung für den Fahrer eines Pkw. Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht abgesichert, wenn er einen Unfall selbst oder mitverschuldet. Auch eine Insassenunfallversicherung – sofern vorhanden – bezieht den Fahrer nicht immer mit ein…
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