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„Echter BU-Schutz“ – mit der NÜRNBERGER Schüler-BU

Mit der NÜRNBERGER Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ermöglichen Sie Ihren Kunden schon frühzeitig eine verlässliche Basis, die mit verschiedenen Bausteinen und Optionen individuell und lebensbegleitend gestaltet werden kann.

Schüler-BU ab 10 Jahren

Für Kinder ab 10 Jahren, die bereits eine weiterführende Schule wie z. B. eine Realschule besuchen, ist die Schüler-BU der ideale Schutz. Diese kann mit einer versicherbaren monatlichen Rente bis 1.500 EUR und einer Beitragsdynamik (3 – 5 %) abgeschlossen werden. Eine monatliche BU-Rente wird gezahlt, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen mindestens 6 Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei werden auch Schulweg und Hausaufgaben sowie die Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt. Mit dem Erhalt einer monatlichen Rente können Eltern z. B. vom Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren.

„Echter“ BU-Schutz

Die Vorteile der NÜRNBERGER Schüler-BU: Sie bietet bei Abschluss bereits „echten“ BU-Schutz, da der Status „Schüler“ einem Beruf gleichgestellt ist. Es besteht zudem ein mehrmaliges Recht auf „Günstigerprüfung“ und einer damit verbundenen eventuellen Verbesserung der Berufsgruppe – beispielsweise bei Wechsel der Schulform bzw. Übergang in die gymnasiale Oberstufe oder Berufseintritt. Eine spätere Schlechterstellung der Berufsgruppe ist nicht möglich. Die Schüler-BU passt sich dem Leben des Kindes an. So gibt es u. a. Nachversicherungsoptionen mit und ohne Ereignis. Aber auch Berufseinsteiger-, Karriere- oder Verlängerungsgarantie machen das Produkt äußerst flexibel.

Der Einschluss von Arbeitsunfähigkeits-Schutz und/oder Pflege-Schutz ist bereits bei Abschluss machbar. Sogar ein nachträglicher Einschluss der Bausteine ist dank der Upgrade-Option innerhalb der ersten 5 Jahren noch nach Versicherungsbeginn möglich – ohne erneute Risikoprüfung. Alternativ kann die Schüler-BU auch mit einem Dienstunfähigkeitsschutz abgeschlossen werden. Sollte der Schüler sich im Laufe seines Berufslebens für eine Beamtenlaufbahn entscheiden, ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls mit abgesichert.

Ausgezeichnete Leistung

Und sollte der Leistungsfall eintreten, können sich Ihre Kunden auf die NÜRNBERGER verlassen. Denn sie ist laut Morgen & Morgen „ausgezeichnet“ (Höchstbewertung). Sobald nämlich alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen, erhält der Kunde nach maximal 10 Tagen die Entscheidung über den Leistungsantrag. Die Leistungsquote liegt bei knapp 78 %.

Gut zu wissen für Vermittler: Wechselmöglichkeit im Rahmen der Rechnungszinsänderung

Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, den Höchstzinssatz von aktuell 0,25 % auf 1,00 % zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Um diese Änderung an die Kunden weitergeben zu können, wird die NÜRNBERGER zeitgleich neue Tarife einführen. Bei deren Kalkulation verwendet sie in der Regel den neuen, höheren Zinssatz als Rechnungszins. Das kann für die Versicherten vorteilhaft sein. Schließt also der Kunde eine BU-, Grundfähigkeits- oder Schulunfähigkeitsversicherung mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Juli 2024 ab, kann der Vertrag bis einschließlich 30. Juni 2025 auf den entsprechenden Nachfolgetarif gewechselt werden. Voraussetzung ist, dass sich durch diesen Wechsel des Vertrags bei gleichem Zahlbeitrag die monatliche Rente um mehr als 2,5 % erhöhen würde.

Veröffentlicht am 22.10.2024