Mit noch ausbaufähiger Marktdurchdringung und relevanten Deckungslücken in Bestandsverträgen verspricht sie verheißungsvolles Potenzial.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand – jeder Versicherungsmakler kennt diesen Satz, der vorgibt, dass man vor Gericht nie sicher sein kann, wie das Urteil aussehen wird. Dass die Rechtsprechung an deutschen Gerichten ein Zufallsprodukt ist, könnte aus diesem Ausspruch zwar abgeleitet werden, jedoch liegt die Vermutung näher, dass der Ausgang eines Prozesses fast nie planbar ist.
Womit wir gleich zu Anfang zum Hauptargument für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kommen. Unterschätzt werden nämlich nach wie vor häufig die Kosten von Gerichtsverfahren und in welchen Fällen man als Kläger Kosten selbst zu tragen hat. In einem Verfahren können neben Anwalts- und Gerichtskosten folgende weitere Positionen auf den Kläger zukommen: Gutachter und Sachverständigenkosten, Zeugengeld, Dokumentenpauschale/Übersetzungen, Kautionen…
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