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max-Hausrat Premium – Praxisrelevante Klauseln unter der Lupe

Vergleichstechniken haben sich in den letzten 20 Jahren zu einem unverzichtbaren „Werkzeug“ im Beratungsalltag des Versicherungsmaklers entwickelt und keiner möchte Vergleichsrechner für die unterschiedlichsten Sparten mehr missen.

Dennoch stellen Vergleicher nie alle Leistungen eines Tarifs dar, sondern die mit der größten Schnittmenge unter allen Anbietern. Das hat zur Folge, dass neue Leistungserweiterungen, die einzelne Wettbewerber in ihren Produkten anbieten, in den Vergleichstechniken nicht berücksichtigt werden – und zwar solange, bis eine marktrelevante Zahl von Anbietern die neue Leitung übernommen hat. Daher taugt das Ergebnis aus einem Vergleicher immer nur als grobe Vorauswahl anhand selbst gewählter Filterkriterien

Nachfolgend stellen wir mehrere Klauseln unseres Hausratdeckungskonzepts max-Hausrat Premium vor, die für jeden Kunden einen echten Mehrwert bedeuten.

max-Leistungsschutz (Best-Leistungs-Garantie)

Im Versicherungsfall gelten Risiken, die im Rahmen des Tarifs max-Hausrat Premium nicht oder nicht ausreichend eingeschlossen sind, jedoch durch einen leistungsstärkeren Tarif zur Hausratversicherung eines anderen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen wären, automatisch entsprechend den dortigen Regelungen als mitversichert.

Das klingt etwas sperrig, bietet dem Versicherungsnehmer aber z. B. im Bereich von Sublimits eine zusätzliche Sicherheit im Schadenfall. Als praxisrelevantes Beispiel kann hier die Versicherungssumme für den Diebstahl von Fahrrädern genannt werden. Sollte diese nicht ausreichen (im Tarif max-Hausrat Premium sind immer 2% der Versicherungssumme mitversichert), kann der Versicherungsnehmer sich auf einen Wettbewerbstarif berufen, der beitragsfrei eine höhere Summe einschließt.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Neben dem max-Leistungsschutz verfügt der Tarif max-Hausrat Premium über eine der fairsten Regelungen bei grob fahrlässigen Verletzungen von Obliegenheitspflichten und/oder Sicherheitsvorschriften bei der Schadenverursachung. Im Gegensatz zu den überwiegenden Tarifen am Markt verzichtet der Tarif auch in diesen Fällen auf eine Quotelung oder Begrenzung der Leistung. Als Versicherungsnehmer kann man sehr schnell in eine Situation geraten, in der Obliegenheitspflichten oder Sicherheitsvorschriften ins Spiel kommen. Spätestens an diesem Punkt möchte weder der Makler mit seinem Kunden noch beide mit dem Versicherer darüber diskutieren müssen, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht generell gemeint war. Hier geht es im Schadenfall im Zweifel um die finanzielle Existenz des Kunden.

Differenzdeckung

Für maximal 12 Monate zwischen Antragseingang und Versicherungsbeginn gilt eine beitragsfreie Konditions- und Summendifferenzdeckung. Dies bedeutet für den Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Versicherungsschutz, sofern die Deckung durch den Tarif max-Hausrat Premium über die des bestehenden Vorvertrages hinausgeht. Zu beachten ist lediglich, dass die Versicherungssumme im Vorvertrag nicht mehr als 30% niedriger als im neuen Vertrag sein darf.

Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat

Diese Klausel ist eine Art Joker für Schäden, die Versicherungsnehmer an versicherten Sachen durch Straftaten Dritter erleiden, die nicht unter die versicherten Gefahren fallen.

Mit dieser Klausel wird z. B. auch dem digitalen Fortschritt der Kriminalität Rechnung getragen, denn durch diesen Einschluss sind auch heute noch unbekannte Straftaten in der Zukunft abgedeckt. Das Limit für diese Erweiterung liegt zur Zeit bei 1.000 Euro.

Veröffentlicht am 05.11.2024