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Diese Durchführungswege in der GGF-Versorgung machen heute noch Sinn

Vorsorgeexperte Jens Biegemeier redet Klartext.

Grundsätzlich stehen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), also dem, der mehr als 50 Prozent der Anteile an dem Unternehmen hält, die gleichen Möglichkeiten für die betriebliche Vorsorge zur Verfügung, die ein „normaler“ Arbeitnehmer auch hat.

Weil ein GGF aber nicht unter das Betriebsrentengesetz fällt, wird zwar bei der Durchführung etwas genauer hingeschaut, es können aber ein paar Dinge, die im Betriebsrentengesetz stehen, wie zum Beispiel Beitragsgarantien, vernachlässigt werden. Aber lassen Sie uns gemeinsam alles im Detail beleuchten…

Veröffentlicht am 18.11.2024