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LV 1871: Der Golden BU-Schutz für Ingenieure ist unfassbar kalkuliert und ab jetzt noch leistungsstärker

Ingenieure sind eine anspruchsvolle Zielgruppe: mit überdurchschnittlich hohem Einkommen und beruflich hohen Ambitionen. Wenn es darum geht den Lebensstandard im Fall von einer andauernden Krankheit oder Invalidität zu sichern, ist die Golden BU der LV 1871 die goldrichtige Wahl einer vollwertigen Absicherung und das zu einem sehr guten Preis-/Leistungs- verhältnis.

Warum ist die Golden BU der LV1871 die passende Absicherung für Ingenieure?

  • Speziell für Ingenieure gibt es seit September 2024 eine noch individuellere und leistungsstärkere BU-Absicherung. Und das Beste: Die Prämien sind je nach Fachrichtung bis zu ca. 10 % günstiger.
  • Im Laufe der Karriere verändert sich der Absicherungsbedarf der Ingenieure. Daher wurden die Erhöhungsmöglichkeiten im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erweitert. Die BU-Renten können im Rahmen der Nachversicherungsgarantie für die Ingenieure in der beste Berufsgruppe nun bis auf 3.900 Euro monatlich erhöht werden – ohne erneute Risikoprüfung.
  • Mit der Karrieregarantie bietet die LV 1871 Erhöhungsmöglichkeiten, die über die Nachversicherungsgarantie hinausgehen. Bei einem Einkommenssprung kann die BU-Rente um mindestens 5 Prozent bis maximal zu dem Prozentsatz erhöht werden, wie das Gehalt gestiegen ist. In der besten Berufsgruppe ist dies bis maximal 7.800 Euro möglich.
  • Zusätzlich punktet die Golden BU mit einer vereinfachten Risikoprüfung: Ingenieure, die in den beiden besten Berufsgruppen eingestuft sind, können nun eine BU-Rente von bis zu 2.500 Euro mit vereinfachter Risikoprüfung abschließen. Dazu zählen unter anderem: Maschinenbau-, Elektrotechnik-, Mechatronik- und Automatisierungstechnikingenieure.

Optional kann ein Arbeitsunfähigkeitsbaustein gewählt werden. Unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, gewährt die LV 1871 bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von sechs Wochen eine Beitragsbefreiung und bei sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung wird eine monatliche Rente gezahlt. Die Rente wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist und ein Facharzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

Wir sind gerne Ihr zuverlässiger und starker Partner!
#teamlv1871

Veröffentlicht am 21.01.2025